"Fledermäuse brauchen Freunde"
... tragen Sie mit Ihren Spenden zum Erhalt dieser nützlichen Tiergruppe bei.
Arbeitsgemeinschaft für Fledermausschutz Fulda e.V.
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
BLZ: 532 500 00
Kto.Nr.: 51750
Die Arbeitsgemeinschaft für Fledermausschutz Fulda e.V. ist zum unmittelbaren Spendenempfang berechtigt und kann selbst Spendenbestätigungen ausstellen, da die Vereinsziele in der Anlage 1 zu
§ 48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) als besonders förderungswürdig anerkannt sind.
Vom Finanzamt Fulda (St.Nr. 18 250 50260) wurde als Vereinszweck letztmals am 17. April 2008 die Förderung des Natur- und Tierschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes anerkannt. Neben Spenden sind daher auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig.
Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes, wenn die Zuwendung (Spende oder Mitgliedsbeitrag) 200 EUR nicht übersteigt (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV). Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.